Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie tätig zu werden, wenn Sie im Krankheits- und Pflegefall nicht mehr selbst entscheiden oder handeln können. So kann in den meisten Fällen die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers vermieden werden. Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht hat seit den gesetzlichen Neuregelungen am 01.09.2009 noch deutlich zugenommen Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorgeregelung und steht auch in engem Zusammenhang mit Ihrer Nachlassregelung. Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens umfassende Vollmacht, Sie in sämtlichen oder auch nur ausgewählten Bereichen des Lebens zu vertreten. Die Bevollmächtigung unterschiedlicher Personen (z.B. innerhalb der Familie und außerhalb) in unterschiedlichen Bereichen (z.B. Vermögens- und Personensorge einschließlich Heimunterbringung) ist möglich und in vielen Fällen auch sinnvoll.

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht begeben Sie sich jedoch “in die Hände” einer anderen Person. Deshalb muss zu Ihrem Bevollmächtigten ein unbedingtes Vertrauen bestehen. Der Bevollmächtigte darf zwar im sog. Innenverhältnis zu Ihnen nicht tun und lassen, was er möchte – kann dies aber im sog. Außenverhältnis gegenüber Dritten aufgrund der Vollmacht zunächst tun. Ihnen gegenüber ist er jedoch rechenschafts- und gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte Ihnen im Einzelnen mitteilen und auch belegen muss, wofür er die Vollmacht eingesetzt hat.

Kann er dann beispielsweise nicht belegen, dass er eine Barabhebung von Ihrem Konto auch zu Ihren Gunsten eingesetzt hat, so macht sich der Bevollmächtigte schadensersatzpflichtig und muss Ihnen den Betrag zurückzahlen.

Das Recht, vom Bevollmächtigten Rechenschaft zu verlangen, geht auch auf Ihre Erben über, so dass er auch nach Ihrem Ableben für einen etwaigen Vollmachtsmissbrauch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ist der Bevollmächtigte dann womöglich Miterbe geworden (beispielsweise neben seinem Bruder), ist Streit absehbar.

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