Sie wollen selbst entscheiden, wie Sie im Krankheits- und Pflegefall behandelt werden wollen? Aber wie soll der Arzt von Ihrem Willen erfahren, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können?

Mit einer Patientenverfügung weisen Sie Ärzte an, Sie nach Ihrem Willen zu behandeln – oder eine Behandlung zu unterlassen.

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